Als Betrieb der Schädlingsbekämpfung haben wir oft mit den Behörden zu tun.
Freigaben zum Thema Wespe und Hornisse
oder Bekämpfungen von Ratten auf amtliche Anordnung.

Das Ordnungsamt ist häufig ein Auftraggeber und ist für Städte und Gemeinden ein wichtiges Amt, wenn es um den Schutz vor Infektionen durch Ratten und Mäuse geht.

Das LAVES
Landesamt Verbraucher Ernährung Schutz
ist eine Behörde mit der Schädlingsbekämpfer
früher oder später zu tun haben werden.
Hier geht es um Resistenzen bei Nagern oder
Verstöße bei Nahrung und Futtermitteln.

Mit den Naturschutzbehörden und Landkreisen
stehen wir in guter Kommunikation.

Der Natur- und Umweltschutz ist uns sehr wichtig.
Biozide werden grundsätzlich nur verwendet, wenn es nötig ist und nur wenn ein Befall erkannt wurde.

Das Veterinäramt ist die überwachende Behörde der Schädlingsbekämpfer und überwacht jeden SBK Betrieb.

Schädlingsbekämpfung ist ein erlaubnispflichtiger Lehrberuf.

Die Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz wird hier erteilt welche meistens auf das Töten von Ratten und Mäusen beschränkt wird.
Sachkundenachweise und Zeugnisse der Ausbildung werden hier eingereicht, um die Zulassung zu erhalten.

Das Veterinäramt ist für Schädlingsbekämpfer eine Meldestelle, wenn es z. B. in Restaurants schwere Mängel gibt.